Überspringen zu Hauptinhalt
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeltprofis GmbH

Die in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.

1 Ausschließlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Für alle Lieferungen sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als konkludent angenommen.
  • Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit vorsorglich widersprochen. Eine Anerkennung dieser liegt auch dann nicht vor, wenn diesen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprochen wird.
  • Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Auf das Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich verzichtet werden.

2 Unverbindlichkeit der Angebote

  • Alle vorgelegten Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
  • Aufträge gelten dann als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.
  • Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und der üblichen Geschäftszeiten ausgeliefert.
  • Eine Lieferung, welche auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt, wird mit weiteren zusätzlichen Kosten berechnet.
  • Nimmt der Käufer eine Lieferung am vereinbarten Liefertag nicht ab, obwohl die Anlieferung beim Kunden erfolgte, so hat der Käufer die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen.
  • Bei von den Zeltprofis zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um sechs Wochen.
  • Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor eine angemessene Frist von mindestens zehn Arbeitstagen zur Lieferung gesetzt hat.

3 Preisliste

Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen zu Lasten des Käufers.

4 Rückgabe von Waren

Monierungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) und Transportmittel sowie hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Andere erkennbare Mängel sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Lieferung; nicht erkennbare Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Erkennen, schriftlich geltend zu machen. Andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Käufer als Nacherfüllung nur Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Hat der Käufer eine angemessene Frist zur Ersatzlieferung von mindestens zehn Arbeitstagen gesetzt und erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb der Frist, hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

5 Saldenbestätigung

Der Käufer hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich zu erheben. Erhebt der Käufer nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.

6 Haftungsbeschränkung

Die Zeltprofis GmbH haftet nicht für Schäden, die sie, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7 Zahlung

Die Zahlung der Rechnung hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf der besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift, Abbuchungen oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt.

8 Rücklastgebühren

Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

9 Verzug

Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zahlt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens aber 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

10 Schaden

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Soweit der Käufer sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden – nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

11 Überlassung von Gegenständen

  • Sämtliche dem Käufer / Besteller überlassenen Gegenstände jeder Art, so Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. werden nur leihweise überlassen und es wird ein Pfandgeld erhoben, welches mit Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Für nicht zurückgegebene Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. hat der Käufer Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder des Widerbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu zu leisten. Das gezahlte Pfandgeld wird auf den Schadenersatzanspruch angerechnet.
  • Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflasche nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Ab Lieferdatum wird die handelsübliche bzw. uns vom Kohlensäurehersteller in Rechnung gestellte Miete berechnet.
  • Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von zwölf Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehungen nicht unverzüglich zurückgegeben, so sind wir berechtigt, Schadenersatz in Höhe z. B. des Wiederbeschaffungswertes oder des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines Abzuges Alt für Neu zu verlangen.
  • Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den Käufer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift, Abbuchung oder Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum.
  • Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
  • Der Kunde verpflichtet sich, mit dem von den Zeltprofis gelieferten Equipment (Tresen, Kühlwagen, Kühlschränke, Getränkewagen usw.) ausschließlich Getränke zu verkaufen. Bei Missachtung dieser Vereinbarung, gilt die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 500,00 EUR als vereinbart.
  • Der erforderliche Wasserzulauf (Zulauf ½ Zoll) sowie der Wasserablauf (Ablauf ¾ Zoll) sowie der Elektroanschluss wird bei Inbetriebnahme der angemieteten Getränkewagen vom Kunden selbst organisiert.
  • Die Rückgabe der Getränkewagen und Kühlgeräte / Kühlwagen usw. hat besenrein zu erfolgen. Theken und Verkaufsflächen des Ausschankwagen sind auch von innen zu reinigen.
  • Es wird nicht gestattet, Aufkleber oder Klebebänder an den Ausschankwagen, Kühlwagen, Theken, und sonstigem Equipment der Zeltprofis anzubringen.
  • Vor Eigentumserwerb ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

12 Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragspflichten beider Parteien ist Mainz-Hechtsheim, unser Geschäftssitz.

13 Gerichtsstandsvereinbarung

Für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten – auch für Wechsel und Schecklagen – sind die Gerichte im Bezirk zuständig.

14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

15 Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, sofern dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist oder im berechtigten Interesse von uns erfolgt. Ausführliche Informationen hierzu finden auf unserer Homepage unter dem Stichwort „Datenschutz“.

An den Anfang scrollen